Steuersenkungen für Bürger und Unternehmen mit Gegenstimmen von SPD und Grünen beschlossen

Parallel zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2021 hatte der Rat der Stadt Langenfeld in seiner Sitzung am 8. Dezember 2020 maßgebliche Entscheidungen für die mittelfristige Haushaltspolitik der Stadt auf den Weg zu bringen.  

Für erhebliche Diskussionen sorgte dabei insbesondere die durch Bürgermeister Frank Schneider vorgeschlagene Absenkung der Grundsteuern A um B und der Gewerbesteuer. Schneider wies in seiner Begründung darauf hin, dass sich die Steuererträge im laufenden Jahr, trotz der Einflüsse der Coronakrise auf die konjunkturelle Lage, äußerst stabil zeigen und daher weiterhin Spielraum für steuerliche Entlastungen von Unternehmen und Bürgerschaft möglich und angezeigt seien. So könne es sich die Stadt leisten, auch in schweren Zeiten an morgen zu denken. Die Entlastungen sind insofern auch als Coronahilfe für die Langenfelder Unternehmen zu verstehen und ermöglichen den Verzicht auf spezielle kommunale Hilfen.

Die CDU-Fraktion hatte bereits im Rahmen der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss betont, die vorgeschlagene Steuersenkung mitzutragen. Entsprechend führte der CDU Ratsherr und finanzpolitische Sprecher Dieter Braschoss aus, dass „die CDU sich auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten, einer gesunden, weitsichtigen und generationsgerechten Haushaltspolitik verpflichtet sehe. Dies bedeute auch, dass Bürgerschaft und Unternehmen an der weiterhin auskömmlichen finanziellen Lage des städtischen Haushalts teilhaben müssen. Auch der Umstand, dass wir vor schwierigeren Haushaltsjahren stehen, ändert an dieser Grundhaltung nichts, solange die Finanzlage dies – wie hier – ermöglicht.“

Die Tatsache, dass wir uns auch jetzt noch Steuererleichterungen erlauben können, ist letztlich das Ergebnis jahrzehntelanger gewissenhafter Haushaltspolitik der CDU. Er hoffe, so betonte Braschoss, dass dies nun endlich auch von denjenigen erkannt werde, die in besseren Jahren die Umsichtigkeit der CDU scharf kritisiert haben.

Während sich die BGL in den Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss ihrer Stimme enthielt, stimmte sie nunmehr zu. „Das Abstimmungsverhalten nährt die Hoffnung, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der BGL ihrer gewachsenen gesamtstädtischen Verantwortung bewusst werden“, bilanzierte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Jürgen Brüne hierzu. „Enthaltungen im Rahmen richtungsweisender Entscheidungen waren in der Vergangenheit ein beliebtes Mittel der BGL, sich notwendigen Entscheidungen des Rates zu entziehen und sich stattdessen auf die anschließende mediale Schelte derer zu verlagern, die Verantwortung übernehmen und klares politisches Profil zeigen. Wir werden dafür sorgen, dass dies in Zukunft nicht mehr gelingen wird.“, stellte Brüne fest, und verlangte, dass die nunmehr zweitstärkste Fraktion des Rates ihren Wunsch nach populistischer Außendarstellung hinter ihre gesamtstädtische Verantwortung anstellt.

Wie sich bereits im Rahmen der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss angedeutet hatte, sahen sich SPD und Bündnis 90/die Grünen außer Stande die vorgeschlagenen Entlastungen der Unternehmen mitzutragen, wobei die Grünen gar die Senkung der Grundsteuern und damit die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ablehnten. „Bedauerlich“ nannte Dieter Braschoss diese Haltung abermals. So verkennen beide Fraktionen die Bedeutung starker Langenfelder Unternehmen für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigungssicherheit vieler Langenfelder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. SPD und Grüne haben nicht verstanden, dass die steuerliche Entlastung aktuell auch eine pandemiebedingt notwendige, flächendeckende Wirtschaftsförderung darstellt, die es entbehrlich macht, zusätzliche kommunale Hilfspakete auf den Weg zu bringen. Zusätzliche Belastungen des kommunalen Haushalts und weitere Aufgaben für die ohnehin hoch belastete Stadtverwaltung durch die Prüfung und Entscheidung von Anträgen können hierdurch vermieden werden.

Der Umstand, dass es die Grünen abermals ablehnten, alle Langenfelder Haushalte über eine Senkung der Grundsteuer B im Rahmen der Nebenkosten zu entlasten, hielt Braschoss für schlicht „nicht nachvollziehbar“. Hier hätten die Grünen die Gelegenheit gehabt, ihrem immer wieder beschworenen sozialpolitischen Anspruch gerecht zu werden und auch einkommensschwächeren Haushalten eine spürbare Entlastung zuzugestehen. Dass sie sich hierzu nicht durchringen konnten, zeigt, dass die Grünen inzwischen den Blick für die Probleme vieler Bürgerinnen und Bürger verloren haben, stellte Braschoss fest. 

Da die vorgeschlagenen Steuersenkungen letztlich beschlossen werden konnten, liegt Langenfeld mit seinen ab 2021 geltenden Hebesätzen in Höhe von jeweils 299 Prozentpunkten Gewerbe- und Grundsteuer B landesweit im untersten Bereich und bleibt danach für Investoren und Neubürger gleichermaßen attraktiv. So können die Steuersenkungen letztlich sogar eine Einnahmeerhöhung bedeuten, wie Bürgermeister Schneider abschließend feststellte.