Rot-Grün torpediert 20jährige Langenfelder Sparanstrengung

„Im Verhältnis zu vielen anderen Kommunen in NRW geht es Langenfeld gut. Dies liegt daran, dass in Langenfeld seit mehr als 20 Jahren Verwaltung, Politik, Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger an dem gemeinsamen Ziel der Entschuldung gearbeitet haben. Aber die Tatsache, dass die hohe Steuerkraft unserer Stadt uns zu einer sogenannten `abundanten´ Stadt macht, heißt noch lange nicht, dass wir als reich angesehen werden dürfen.“ Das erklärt der CDU Landtagsabgeordnete Hans-Dieter Clauser. „Im Gegenteil: Gerade die stetig steigenden Sozialkosten führen auch in unserer Stadt zu einer enormen Belastung des Haushaltes.“

Um den 34 ärmsten Kommunen im Land zu helfen, hat die rot-grüne Minderheitsregierung in Düsseldorf in der letzten Woche ihren so genannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ als Gesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz sieht vor, das sich Langenfeld mit mindestens 10.825.430 Euro ab 2014 für sieben Jahre an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen soll. (Diese Zahl stammt aus der, dem Innenministerium im Juli 2011 vorgelegten ergänzenden Modellrechnung 3a, “Kommunal Haushaltskonsolidierung in NRW” von Gerhard Micosatt)

„Unglaublich und unverschämt!“, findet das der CDU Landtagsabgeordnete Hans-Dieter Clauser diese geplante Zwangsabgabe. „So wird die solide Haushaltsführung und die Sparanstrengungen unserer Stadt der vergangenen Jahre torpediert. Diese Abgabe können wir uns nicht leisten, sie wird den kommunalen Haushalt zu stark belasten. Das werden wir nicht mitmachen, Herr Kommunalminister Jäger: Legen Sie unsere noch gesunde Stadt nicht mit den bereits erkrankten in ein Bett. Die Infektionsgefahr ist zu groß!“

Mit dem Positionspapier „Zins- und Entschuldungshilfe“ hat die CDU Fraktion im Düsseldorfer Landtag in dieser Woche eine transparente, gerechte und vor allem nachhaltige Alternative auf den Tisch gelegt. Hans-Dieter Clauser: „Bei uns wird sparen nicht bestraft – die CDU Fraktion kommt ohne eine Abundanzabgabe aus und bettet ihre Maßnahmen in einen verfassungsgemäßen Landeshaushalt ein, der die Schuldenbremse einhält.“