Minderheitsregierung hat von Tariftreue und Vergaberecht keinen blassen Schimmer
14. Dezember 2011
In seiner heutigen Sitzung beriet der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie den Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Minderheitsregierung (Drucksache 15/2379) und über die Ergebnisse aus der zu diesem Thema durchgeführten Sachverständigen-Anhörung.
Hans-Dieter Clauser erklärt: „Die Anhörung im Oktober hat ganz klar gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf nicht durchdacht ist und Kommunen und mittelständische Unternehmen in Bürokratie ersticken werden!“. Durch komplexe Vergabeverfahren würden nicht nur der bürokratische Aufwand steigen, sondern auch rechtliche Streitigkeiten vor die Beschwerdekammer getragen werden. Damit würden Auftragserteilungen und -abwicklungen durch erhöhten Personalaufwand verteuert. „Kleine und mittlere Unternehmen werden hier ganz klar benachteiligt, weil sie nicht alle Auflagen abbilden können. Kommunen bräuchten ebenfalls mehr Personal, was in Anbetracht der finanziellen Lage vieler Kommunen in NRW nicht realisierbar ist“, betont der Christdemokrat. Die Sachverständigen in der Anhörung kritisierten, dass insbesondere öffentliche Auftraggeber, wie die Stadtwerke, am Markt benachteiligt würden. Damit wird ihnen in Zeiten der Energiewende die Arbeit erschwert. Die Tarifparteien in NRW würden durch die Planungen geradezu entmündigt. Hans-Dieter Clauser: „Ein Tariftreue und Vergaberecht soll eine Vorbildfunktion haben. Der Gesetzentwurf wird dem in seiner jetzigen Form nicht gerecht. Deshalb lehnt die CDU-Landtagsfraktion ihn ab!“