Hans-Dieter Clauser: Der Teufel liegt im Detail

Kleinwindkraftanlagen – CDU steht dem grundsätzlich positiv gegenüber

Im Rahmen des Windkrafterlasses hat die Minderheitsregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (Drucksache 15/2359) in den Landtag eingebracht.

Die Ist-Situation in NRW sieht vor, dass die Errichtung von Solaranlagen genehmigungsfrei ist – vorausgesetzt, der erzeugte Strom wird überwiegend privat genutzt (Beschluss des OVG Münster 09/2010).

Der vorliegende Gesetzentwurf möchte private und gewerbliche Nutzung der Solaranlagen gleichsetzen, also genehmigungsfrei machen. Dies soll auch für den Bau von Kleinwindanlagen bis zu einer Höhe von 10 m gelten. „Grundsätzlich steht die CDU Fraktion beiden Vorhaben positiv gegenüber“, so Clauser. Die Bundesregierung habe den Weg für den Einstieg in die Förderung Erneuerbaren Energien frei gemacht. Wer den grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung hin zu den Erneuerbaren Energien befürworte, müsse auch für angepasste Rahmenbedingungen eintreten – auch in NRW.

Hans-Dieter Clauser: „Wir sind der festen Überzeugung, dass für die Energieversorgung unseres Landes dezentrale Lösungen und die Nutzung der Windkraft bedeutende Rollen spielen werden. Dies gilt vorzugsweise für die großen Windkraftanlagen. Gilt dies aber auch für Klein- und Kleinstwindanlagen?“

Hier sieht der Abgeordnete und Bauingenieur noch erheblich Beratungsbedarf. Unter anderem warf er in seiner Plenarrede die Fragen auf, ob NRW bei einem Jahresmittel der Windgeschwindigkeit von 3-4 m/s für den Einsatz von Kleinwindanlagen überhaupt geeignet sei, ob eine Bauantrags-Freistellung wie im Gesetzentwurf beschrieben oder eine Anzeigepflicht mit der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen sinnvoll sei. Des Weiteren seien im Fachausschuss und in der Expertenanhörung die Standsicherheit der Kleinwindkraftanlagen und natürlich das Anwohnerrecht in Bezug auf Abstandsflächen und die Geräuschentwicklung zu klären.