CO-Pipeline: Die CDU Langenfeld freut sich über das jüngste Urteil des OVG Münster zur Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes
30. August 2014
Mit dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist ein weitererwichtiger Meilenstein gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline erreicht.
Nun bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über die erfolgten (vorläufigen) Enteignungen auf Basis des Rohrleitungsgesetzes von 2006 entscheiden wird. CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne hierzu:
Wir freuen uns mit allen Pipeline-Gegnern über diesen wichtigen Teilerfolg und sind nun sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Frage der Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit dem Grundgesetz entscheiden wird. Zumindest ist schon mal sichergestellt, dass bis zum endgültigen Entscheid eine Inbetriebnahme ausgeschlossen ist. Wir werden auch weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Bürgerinitiativen, den Bürgermeistern der betroffenen Städte im Kreis Mettmann sowie unserem CDU-Landrat Thomas Hendele gegen die Inbetriebnahme der COPipeline kämpfen.
Die Sicherheit der Langenfelder Bürgerinnen und Bürger hat für uns absolute Priorität und deshalb wird sich an dieser Haltung auch nichts ändern.