CDU stimmt für Kompromissvorschlag der Mieterinitiative an der Martinstraße

Beim vergangenen Planungs- und Umweltausschuss stellte die Stadtverwaltung einen geänderten Bebauungsplan für das Gebiet Martinstraße/Steinrausch vor. 

Der Vorschlag ist zurückzuführen auf eine Idee einer Mieterinitiative der Martinstraße.

Im besagten Plangebiet sollen nach dem Strategiekonzept Wohnen 2025 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. So war geplant, an der Stelle 27-34 Wohneinheiten zu bauen. Ein Bebauungsplan des Bauvereins, der Eigentümer der Fläche ist, der bis über 50 Wohnungen an dieser Stelle entstehen lassen wollte, wurde aufgrund der Massivität bereits in 2018 von der CDU abgelehnt. So erläuterte der örtliche CDU-Wahlbezirksinhaber Sebastian Köpp, dass „an dieser Stelle nur mit Augenmaß eine Bebauung realisiert werden könne. Diese muss auch die Interessen der bisherigen Anwohner berücksichtigen“, so der CDU-Ratsherr, welcher sich mit Vertretern der Mieterinitiative im vergangenen Jahr getroffen hatte.

Im Oktober 2018 folgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung, wo Anwohner ihre Bedenken zu der geplanten Bebauung äußerten. „Die nun vorliegenden Berichte der Träger öffentlicher Belange unterstützen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. So gibt es Bedenken bei der Entwässerung durch die Versiegelung, beim Lärmschutz, bei der Parkplatzsituation, beim Umweltschutz und beim Denkmalschutz.“, berichtet Köpp, der zum Tagungsordnungspunkt des Planungs- und Umweltausschuss für seine Fraktion sprach.Der nun vorliegende und beschlossene Entwurf sieht eine verminderte Bebauung in zwei anstatt drei Baukörpern vor, sowie 18 Wohneinheiten anstatt 27. „Die CDU unterstützt den Entwurf und konstruktiven Vorschlag der Mieterinitiative an dieser Stelle und bedankt sich für das Engagement. Uns ist die zur Verfügungsstellung von bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnungsraum sehr wichtig, jedoch müssen wir auch die Interessen und Auswirkungen auf die vorhandenen Bürgerinnen und Bürger beachten. Daher haben wir den Kompromissvorschlag beschlossen und Planungsrecht damit geschaffen.“, erklärt der CDU-Ratsvertreter. „Die vorläufige Ablehnung des Bauvereins, den Bebauungsplan mit der geminderten Anzahl an Sozialwohnungen umzusetzen, bedauern wir, insbesondere da durch diverse öffentliche Fördermittel von Bund und Land eine Bebauung in diesem Größenformat sich rechnet. Jedoch steht nun die Fläche planungsrechtlich zur Verfügung.“, betont Köpp. „Wir werden weiteren öffentlich geförderten Wohnraum an anderen Stellen finden und bauen.“, so der CDU-Ratsherr.