CDU sorgt sich um Flexibilität in der Tagesbetreuung

Die Landesregierung plant zurzeit ein Änderungsgesetz zum KIBIZ, welches schon Anfang August verabschiedet werden soll. Tagesmütter (offiziell Tagespflegepersonen) dürfen mit der bisher gültigen Regelung bis zu 8 Betreuungsverträge abschließen, wenn hierbei auch Kinder mit nur geringem Betreuungsbedarf sind (sog. Platzsharing). Dabei dürfen immer nur 5 Kinder gleichzeitig in der Betreuung sein.

Das Änderungsgesetz sieht nunmehr vor, die maximal zulässige Zahl zu betreuender Kinder auf 5 Verträge pro Tagesmutter zu beschränken

Bei Zustandekommen dieser Änderungen werden Eltern mit geringerem Betreuungsbedarf zukünftig leer ausgehen, da die Tagesmütter zwangsläufig zeitlich umfangreichere Betreuungsverträge abschließen müssten, um die Steuer- und Sozialabgaben erwirtschaften zu können.

Nach der CDU Langenfeld ist die Institution der Tagesmutter eine unverzichtbare Säule des Betreuungsangebotes in Langenfeld, da sie Kinder auch nur für bestimmte Tage bzw. geringe Stundenkontingente aufnehmen können.

Diese Flexibilität in Ergänzung zum Kindertagesstättenangebot ist für viele berufstätige Eltern notwendig und in der Zukunft unverzichtbar unterstreicht CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne.

Brüne weiter: „Diese neue Idee der rot-grünen Landesregierung ist ein undurchdachter Schnellschuss, der sicher nach hinten losgehen wird, weil dadurch die Vielfalt der Betreuungsangebote landesweit und so auch in Langenfeld gefährdet wäre“.