CDU Langenfeld: Tief enttäuscht vom Urteil des OVG Münster
1. September 2020
Mit dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, dass den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der CO-Pipeline in seiner aktuellen Fassung für rechtmäßig erklärt, scheint juristisch das letzte Urteil gefällt zu sein, weil das OVG die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat.
Dagegen kann allerdings Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Dafür werden wir uns einsetzen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne hierzu: Für uns ist das ein sehr enttäuschendes Urteil. Wir haben auf einen Negativbescheid gehofft, um die Inbetriebnahme zu verhindern. Man mag es jetzt sicherlich positiv bewerten, dass im Rahmen des Verfahrens viele Verbesserungen aufgrund der Klagen erreicht werden konnten. Solange die Inbetriebnahme dieser gefährlichen Leitung droht, kann man sich jedoch nicht mit diesem Ergebnis zufrieden geben. Wir werden auch weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Bürgerinitiativen, den Bürgermeistern der betroffenen Städte im Kreis Mettmann sowie unserem CDU-Landrat Thomas Hendele gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline kämpfen. Insofern werden wir auf jeden Fall den Vorschlag unseres Bürgermeisters unterstützen, die Privatkläger auch in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht zu unterstützen – und hoffen hier auf breite Unterstützung durch den Rat. Die Sicherheit der Langenfelder Bürgerinnen und Bürger hat für uns absolute Priorität und deshalb wird sich an dieser Haltung auch nichts ändern.