CDU Langenfeld: Keine Aufhebung der Höhenbegrenzung für Windräder in Reusrath
16. Juni 2015
Die CDU Langenfeld bekennt sich grundsätzlich zu den im Rahmen desKlimaschutzkonzeptes durch den Rat 2011 vereinbarten Zielen und Inhalten und unterstützt deren Umsetzung im Rahmen ihrer politischen Verantwortung und im Einklang mit Bürgermeister Frank Schneider.
Die Ziele des Klimaschutzkonzeptes werden von der CDU Langenfeld nicht inFrage gestellt und ebenso wenig das grundsätzliche Ziel Windkraft in Langenfeld zu ermöglichen. Um dieses Ziel in Langenfeld realisieren zu können, wurde im 1. Halbjahr 2012eine gesamtstädtische Untersuchung durchgeführt, um geeignete sog.„Potenzialräume“ für zusätzliche Windenergienutzung (neben Reusrath) inLangenfeld zu identifizieren. Die hierbei gefundenen potentiellen Flächen für Ergänzungsstandorte inLangenfeld hätten in idealer Weise der im aktuellen Windenergieerlass 2011enthaltenen Empfehlung, Windenergieanlagen entlang von Infrastrukturtrassen zu bündeln, entsprochen. Leider haben sich aber diese Flächen bei der näheren Prüfung u.a. aus wasserschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen als nicht geeignet erwiesen.
Aufgrund des Wegfalls der Ergänzungsstandorte nunmehr die Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen in Reusrath aufzuheben, weil nach Meinung eines potentiellen Investors der wirtschaftliche Betrieb einer solchen Anlage nicht gewährleistet sei, wird von der CDU Langenfeld abgelehnt. Die Höhenbegrenzung ist u.a. aus Gründen der Landschaftsbildverträglichkeit durch den Rat der Stadt festgelegt und seitdem – auch unter Berücksichtigung der besonderen Lage in Reusrath – immer wieder bestätigt worden.
Die Realisierung der Energiewende ist eine anerkannte und wichtige, aber auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sie ist nicht alleine von der Realisierung der Windkraft in Langenfeld abhängig.
Aktuell ungeklärte Fragestellungen zu immer häufiger diskutierten Mindestabständen zwischen Windkraftanlagen und angrenzender Wohnbebauung, ungeklärte Fragen zu befürchteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Mensch und Tier, lassen in der Güterabwägung keineandere Entscheidung zu.