CDU enttäuscht über Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur CO-Pipeline – Tiefer Rückschlag im Kampf gegen die CO-Pipeline
21. Januar 2022
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline (Kohlenstoffmonoxid-Pipeline) untersagt.
Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Inbetriebnahme rechtkräftig. Der Streit um die CO-Pipeline läuft bereits seit über 15 Jahren.
„Die CDU Langenfeld bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“, erklärt CDU-Vorsitzender Sebastian Köpp. „Wir fordern den Betreiber nun auf das immer noch fehlende Sicherheitskonzept vorzulegen.“
Der CDU-Stadtverband erklärt ferner: „Gegen das Bauprojekt sind noch weitere Klageverfahren anhängig, so dass die kurzfristige Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht direkt realisiert werden kann. Daher fordern wir weiterhin die Stadtverwaltung Langenfeld und den Kreis Mettmann auf, diese Klageverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Zudem hinterfragen wir das Projekt weiterhin in seinem Nutzen, da der Betreiber seit 15 Jahren auf eine Inbetriebnahme verzichten kann und trotzdem das produzierte Kohlenstoffmonoxid transportieren kann.“
2007 hatten sich Bürgerinitiativen, Städte und Parteien gegen den Bau der CO-Pipeline vehement ausgesprochen. „Ein großer Dank, gilt an all jene die sich in den Bürgerinitiativen und darüber hinaus zivilgesellschaftlich gegen die Pläne gestellt haben.“, so Köpp.