Einrichtung von Behindertenparkplätzen am Berliner Platz

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von 2 Behindertenparkplätzen auf der bewirtschafteten Parkfläche vor der Aldi Filiale am Berliner Platz zu prüfen und umzusetzen.

Begründung: Der Parkraum vor der Aldi Filiale am Berliner Platz unterliegt zwei unterschiedlichen Zuständigkeiten: Das Parken auf der Parkfläche direkt vor dem Eingang wird über einen Parkautomaten geregelt, da es städtische Anlage ist. Das Parken an der Querseite des Gebäudes ist von Aldi angemietet und wird über Parkscheibenparken geregelt. Nur auf dieser Fläche wird bisher ein Behindertenparkplatz angeboten. Leider missachten viele Autofahrer diese Parkanweisung und parken auf dem Behindertenparkplatz nur aus Bequemlichkeit und blockieren so den eigentlich Berechtigten diese Fläche.

Da dies kein Parkplatz auf städtischer Fläche ist, kann dieses Parkfehlverhalten nicht von der Stadt rechtlich überprüft werden. Daher bittet die CDU Fraktion um Einrichtung von 2 Behindertenparkplätzen auf der bewirtschafteten Parkfläche vor der Aldi Filiale am Berliner Platz.


Antragsstatus: im Geschäftsgang
Ausführungsstand: noch im Verwaltungsgang